Statements

ASERCOM verfügt über hervorragende Branchen- und Technologieinformationen. Auf der Grundlage dieses Wissens äußert ASERCOM in Stellungnahmen seine Meinungen und Empfehlungen zu Technologiethemen sowie zu aktuellen Entwicklungen in der Industrie und aufsichtsrechtlichen Vorschriften.

Die VERORDNUNG DER KOMMISSION (EU) 2019/1781 vom 1. Oktober 2019 enthält Ökodesign-Anforderungen für das Inverkehrbringen oder die Inbetriebnahme von Elektromotoren und Drehzahlregelungen, einschließlich solcher, die in andere Produkte integriert sind.

In Zusammenarbeit mit UNIDO hat das türkische Montreal Protocol-Team eine Anpassung unserer Broschüre zum illegalen Handel mit Kältemitteln erstellt: „Protect your business – buy refrigerants from safe sources“. (Schützen Sie Ihr Unternehmen – kaufen Sie Kältemittel aus sicheren Quellen). Die angepasste Broschüre spiegelt die nationale Situation und Gesetzgebung wider.

ASERCOM ist der Ansicht, dass die von Bureau veritas im Jahr 2001 für Verflüssigungssätze in Bezug auf die PED 97-23-EC herausgegebene technische Bewertung für die Version 2014-68-EU gültig ist, da die Definition der Baugruppe dieselbe ist. Diese Stellungnahme ist auf Englisch.

In diesen Zeiten ist die Versuchung groß, in die Rolle eines Chemielehrlings zu schlüpfen, wenn die Verfügbarkeit von Kältemitteln zum Problem wird. Dies hat jedoch sowohl aus regulatorischer als auch aus sicherheitstechnischer Sicht Konsequenzen. (Quelle: AFCE, Frankreich)

Diese Broschüre gibt Ihnen einen kurzen Überblick über die wichtigsten Kriterien zur Unterscheidung sicherer von illegalen Quellen und soll Ihnen helfen, illegale Kältemittel zu erkennen.

Viele Kältemittel mit niedrigem GWP-Wert sind brennbar. Ohne entsprechende Vorbereitung ist es schwierig, mit den Anforderungen des HFKW Phase-Downs zurechtzukommen.

Der Zweck dieses Statements besteht darin, die Rahmenbedingungen für die Verwendung von Komponenten zu erläutern, die in Kompressionskältekreisläufen mit brennbaren Kältemitteln eingesetzt werden. Dieses Statement betrifft auch Komponenten, die in herkömmlichen Anlagen unter normalen Betriebsbedingungen zum Einsatz kommen.

Die neue F-Gas-Verordnung 517/2014 brachte neue Anforderungen für die gesamte HLK-Industrie sowie für Hersteller und Endverbraucher mit sich. Diese Erklärung beschreibt die aktuelle Marktsituation und enthält eine Reihe von Maßnahmen, die zur Erreichung der definierten F-Gas-Ziele erforderlich sind. Dieses Communiqué ist auf Englisch.

Der massive HFKW Phase-Down-Schritt in 2018 und die Begrenzung des GWP-Wertes auf maximal 2500 ab 2020 lassen Ihnen keine andere Wahl: Wenn Sie auch weiterhin im Geschäft bleiben wollen, dann müssen Sie aus R-404A und R-507A aussteigen – und zwar sofort!

Kohlenwasserstoffe haben sich in mehreren Anwendungsmöglichkeiten als geeignete Kältemittel erwiesen – vor allem in Bezug auf Thermodynamik, Zuverlässigkeit und Sicherheit. Die Mitgliedsunternehmen von ASERCOM haben Erfahrungen mit der Verwendung in verschiedenen Bereichen gesammelt und sind damit beschäftigt, Standardisierungsarbeiten durchzuführen, damit Geräte- und Systemhersteller HCs sicher als Kältemittel verwenden können. Dieses Statement konzentriert sich auf Anwendungen in europäischen Ländern, in denen einheitliche Standards für brennbare Kältemittel verwendet werden, mit Ausnahme einiger lokaler Besonderheiten.

Die HLK-Industrie muss sich signifikanten Produkt – und Technologieänderungen stellen. Die meisten unserer aktuellen Produkte müssen qualifiziert oder neu designt werden, um die ehrgeizigen Ziele der F-Gas- Regulation zu erreichen. Das ist ein zeit- und laborkapazitätsintensiver Fortschritt, der in der Branche keinen Vorrang hat. Die Entflammbarkeit der alternativen Kältemittel verändert die Landschaft in einem viel größeren Ausmaß, als es der Wechsel von FCKW zu HFKW jemals getan hat.

Kohlendioxid (CO2) 1 war eines der ersten in Kaltdampfmaschinen eingesetzten Kältemittel, mit denen die frühen Kaltluftsysteme ersetzt wurden. Es wurde vor allem zur Kühlung auf Schiffen Anfang des 20. Jahrhunderts eingesetzt, danach jedoch von Fluorchlorkohlenwasserstoffen (FCKW und HFCKW) abgelöst. Da CO2 jedoch umweltfreundlich, nicht toxisch (im klassischen Sinne), nicht entflammbar sowie chemisch inaktiv ist und eine sehr hohe volumetrische Kälteleistung sowie ausgezeichnete Wärmeübertragungseigenschaften besitzt, wird es unterdessen als eines der wesentlichen Kältemittel für Kälte- und Klimaanlagen in Betracht gezogen.

ASERCOM Mitgliedsunternehmen sind stets besorgt über jegliche Kältemittelleckagen von Anlagen und streben zusammen mit Geschäftspartnern danach, jederzeit die höchstmögliche Anlagendichtheit zu erreichen. Leckagen beeinträchtigen nicht nur die Systemeffizienz, sondern wirken sich bei Fluorkohlenwasserstoffen (HFKWs) direkt auf die globale Erwärmung aus; andere Kältemittel können auch einen nachteiligen und möglicherweise gefährlichen Effekt auf die unmittelbare Umgebung haben.

ASERCOM hat untersucht, ob seine Mitglieder ein „CE-Zeichen“ auf den Produkten anbringen und eine EU-Konformitätserklärung in Bezug auf die „Richtlinie zur elektromagnetischen Verträglichkeit (EMV)“ erstellen sollen. Diese Richtlinie ist auf Englisch.

ASERCOM-Mitglieder sind seit Jahren energiebewusst. Alle Entwicklungen zeigen signifikante Verbesserungen der Energieeffizienz des Kälteverdichters. In Bezug auf die Forderung des KYOTO-Protokolls und der damit verbundenen Energiesparmaßnahmen (z.B. EU-ErP-Richtlinie 2009/125/EG) tragen die ASERCOM-Mitglieder zur Reduzierung der CO2-Emissionen bei, indem sie an weiteren Verbesserungen arbeiten.

Die Einführung neuer Kältemittel auf der Basis von Fluorkohlenwasserstoffen (FKWs), die mit dem traditionellen Mineralöl und Alkylbenzol-Schmiermitteln nicht mischbar sind, hat zum Bedarf von Polyolester-Schmiermitteln (POE) geführt. Polyolester-Schmiermittel haben spezifische Eigenschaften, die bei der Verwendung dieses Schmiermittels berücksichtigt werden müssen.

ASERCOM hat die Auswirkungen der überarbeiteten Maschinenrichtlinie 2006/42 / EG (MD) auf Verdichter und Verflüssigungssätze von ASERCOM-Mitgliedern untersucht.

Am 29. Mai 1997 haben das europäische Parlament und der Ministerrat der europäischen Union die Direktive 97/23/EG über die Angleichung der Rechtsvorschriften in den Mitgliedsländern mit Bezug auf Druckgeräte angenommen. Diese Richtlinie wurde am 15. Mai 2014 ersetzt durch die Richtlinie 2014/68/EU zum gleichen Thema, welche wesentliche Neuerungen hinsichtlich der Klassifizierung von Fluiden, der Definition und Pflichten der Wirtschaftsakteure und Änderungen bei den Konformitätsbewertungsverfahren einbringt.

Der Zweck dieser Erklärung ist die Definition einer gemeinsamen Terminologie und der Umgebungsbedingungen für die Auslegung von thermostatischen Expansionsventilen innerhalb des Europäischen Kälte- und Klimamarktes.

Die Verordnung EU2037/2000 verbietet schrittweise die Verwendung von HFCKW. Ungebrauchte HFCKW sind bereits verboten, die Verwendung von rezykliertem HFCKW wird ab dem 1. Januar 2015 endgültig durch ein vollständiges Verbot untersagt.